Die Rechtssprechung hierzu ist zwar im Einklang mit den bisherigen Urteilen – nur die Begründung ist diesmal eine andere.
Bisher wurde sich auf Verletzung des Rechts der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe gestützt….
Die Rechtssprechung hierzu ist zwar im Einklang mit den bisherigen Urteilen – nur die Begründung ist diesmal eine andere.
Bisher wurde sich auf Verletzung des Rechts der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe gestützt….