“Jippie” dürften sich jetzt einige denken – denn Google hat die Rechte an den in Texten und Zahlen welche User in der Online-Textverarbeitung sowie in der Online-Tabellenkalkulation erstellen.
Wieder ein Grund die Buchhaltung nicht damit zu erledigen und auch für Buchautoren weniger geeignet 😉
Den Passus in den neuen AGBs werden zwar auch wieder abgeschwächt, aber lest dazu am besten direkt in der Quelle und in den AGBs bei Google nach.