Sofern Veröffentlichung anderer Benutzer auf der eigenen Pinnwand nicht widersprochen wurde sind Benutzer des Social Networks Facebook abmahngefährdet. Mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen müssen sich jetzt die Facebook-Benutzer nicht nur beim hochladen von Dateien machen. Sollte ein Dritter urheberrechtlich geschütztes Material auf die Pinnwand eines anderen Benutzers veröffentlichen, so kann der Benutzer der betroffenen Pinnwand abgemahnt werden.
Rechtsanwalt Arno Lampmann hat im Blog der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum folgendes zu der Thematik geschrieben: „Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, in dem die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird“.
Dabei kann sein Mandant in so einem Fall „[…] naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet“. Somit bleibt nichts anderes übrig als in den Privatsphäreneinstellungen von Facebook anderen Benutzern zu untersagen etwas auf der eigenen Pinnwand zu veröffentlichen.
Vom Abgemahnten wird nun die Zahlung von Schadensersatz gefordert, wobei die Höhe des Schadensersatzes festgesetzt werden soll nachdem der Abgemahnte dem Abmahner Auskunft über die Nutzungsdauer des Lichtbilds erteilt. Zusätzlich wird zur Abgabe einer mit Vertragsstrafe verbundenen Unterlassungserklärung aufgefordert. Sollte diese unterzeichnet werden ohne dass die Privatsphäreneinstellungen geändert werden, setzt sich der Abgemahnte dem Risiko aus die Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
Ein Auftritt von Rechtsanwalt Haberkamm in einer ARD-Sendung vom 31. März 2012 sorgte bereits für Aufregung. Dort äußerte er sich darüber, dass unter Umständen auf der Pinnwand auch Rechte durch Dritte verletzt werden können. Im Anschluss an die Sendung wurde ihm von einigen Zuschauern Panikmache vorgeworfen – andere zeigten sich sehr ungläubig.
Durch diese Abmahnung wird nun bestätigt, dass Privatpersonen mit einer Facebook-Seite in Zukunft noch vorsichtiger sein müssen und sich stets informiert halten sollten, da die Abmahnungen auf diesem Gebiet zunehmen werden.
Einstellung bei Verwendung der Facebook Chronik:
Einstellung bei altem Facebook Profil: